Mitgliedsbeitrag

1. Aufnahmegebühr
Eine Gebühr für die Aufnahme in den Schwaaner Kulturförderverein e.V. wird nicht erhoben.

2. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31. März für das jeweilige Kalenderjahr zu entrichten.
Dabei gilt für:

2.1 Ordentliche Mitglieder (§ 4 der Vereinssatzung

2.1.1 Natürliche Personen
Natürliche Personen haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 35,- EUR zu tragen. Für Paare beträgt der Mitgliedsbeitrag insgesamt 50,- EUR, für Familien (3 beitragspflichtige Personen und mehr) 60,- EUR.
Erwerbslose und Studenten können auf Antrag einen geminderten Beitrag entrichten. Schüler sind von der Beitragspflicht befreit.

2.1.2 Juristische Personen
Beiträge juristischer Personen sind durch den Vorstand vertraglich zu regeln, sollen jedoch nicht unter denen einer natürlichen Person liegen.

2.2 Sonstige Mitglieder (§ 5 der Vereinssatzung)
Für fördernde und Ehrenmitglieder besteht keine Beitragspflicht.

Der Vorstand ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge mittels Lastschriftverfahren einzuziehen.
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.02.2006 ist vorliegende Ordnung vom 01.01.2006 an gültig.